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China - Einreisestimmungen und Konsulargebühren

seit dem 30.10.2012 ist keine persönliche Visumbeantragung in der Botschaft bzw. Konsulat mehr möglich. Die Annahme von Visumanträgen wurde von einem externen Servicecenter der Botschaft „Chinese Visa Application Service Center" übernommen. Die Botschaft China fordert ab den 10.04.2017 von allen Antragstellern zwischen 16 bis 60 Jahren (Rentner), deren Pass nach dem 01.01.2015 ausgestellt ist, die Vorlage ihres alten Passes bei der Visumbeantragung. Falls Sie nicht mehr im Besitz dieses Passes sind, dann dementsprechend eine schriftliche Erklärung (hier Formular zur Verwendung) zum Verbleib des alten Passes ausfüllen und eine Auflistung aller Auslandsaufenthalte (mit Ausnahme Aufenthalte in der EU) im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum Datum der Ausstellung Ihres neuen Passes beifügen.

Wählen Sie eine der folgenden Einreisearten aus:

Geschäftsvisum

Für Beschaffung des Visums werden folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Geschäftsvisum

M-Visakategorie für kommerzielle Zwecke wie z. Bsp. Geschäftsgespräche, Vertragsunterzeichnungen, Messebesuche, Montagen, kurzfristiger Technikeinsatz, Praktika in Unternehmen

F-Visakategorie für nicht-kommerzielle Zweck für kulturelle und wissenschaftliche Aufenthalte, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder Sportevents, Studienaustausch, Praktika in nicht-kommerziellen Organisationen wie z.B. Krankenhäuser

Das Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden.
Eine Expressbearbeitung ist derzeitig nicht möglich.
1
 
Visumsantrag1x Visumantrag vollständig ausfüllen am PC oder handschriftlich in Druckbuchstaben.
Unvollständige Anträge werden von der Botschaft abgelehnt!
  • Punkt 1.8 unbedingt Stadt/Ort, Bundesland, Land angeben
     
  • Punkt 1.15 Selbständige müssen zusätzlich bei Sonstiges Ihre genaue Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung hinzufügen und Rentner Ihre letzte Tätigkeit.
     
  • Punkt 1.23 Antragsteller mit dem Status „ledig“ oder „geschieden“ müssen bei dem Punkt „engste Familienangehörige“ beide Elternteile eintragen.
    Für Antragsteller mit dem Status „verheiratet“ ist die Angabe des Ehepartners ausreichend.
     
  • Punkt 2.8 Name der einladenden Person/Firma (laut Einladung), Firma, Adresse und Telefonnummer
     
  • Punkt 2.10 bereiste Länder in den letzten 12 Monaten
    laut Einreisestempel im Pass (außer China, Macau, Hongkong, und Taiwan).
    Die Angabe von China, Hong Kong, Macao oder Taiwan unter Punkt 2. führen zur Ablehnung des Antrags)

Die Botschaft China fordert ab den 10.04.2017 von allen Antragstellern zwischen 16 bis 60 Jahren (Rentner), dessen Pass nach dem 01.01.2015 ausgestellt ist, die Vorlage Ihres alten Passes bei der Visumbeantragung.
Falls Sie nicht mehr im Besitz dieses Passes sind, dann dementsprechend eine schriftliche Erklärung (hier Formular zur Verwendung) zum Verbleib des alten Passes und eine Auflistung aller Auslandsaufenthalte (mit Ausnahme Aufenthalte in der EU) im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum Datum der Ausstellung ihres neuen Passes.

2Auftrag an unsunser Auftragsformular (Download)
3Reisepass 
  • Gültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
  • aktueller Wohnort muss im Reisepass eingetragen sein
  • der Pass muss mindestens 2 freie gegenüberliegende Seiten enthalten
 
4biometrisches PassbildBitte fügen Sie dem Visumantrag ein biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate im Format 3,5x4,5 cm mit weißem Hintergrund und ohne Rand bei.
(bitte kein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Bild).
Das Passbild bitte auf den Visumantrag kleben
(keinen flüssigen Klebstoff verwenden)
5Einladung

Die Einladung muss auf Firmenpapier vom Chinesischen Partner folgende Informationen enthalten:

  • Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer, Gültigkeit des Passes vom Reisenden

  • Reisezweck mit detaillierter Beschreibung der Tätigkeit, Besuchsorte, Ein- und Ausreisedatum des Reisenden, Anzahl der Einreisen

  • Angabe, wer die Reisekosten übernehmen wird

  • Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift+ (Name in Druckbuchstaben von dem Unterzeichner)

  • Stempel der einladenden Firma/Institution versehen mit Datum der Ausstellung der Einladung

Für 1- oder 2malige Einreisen ist eine Einladung vom Geschäftspartner ausreichend.
Für mehrmalige Einreisen ist eine Einladung vom Ministerium, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Institutionen erforderlich.

6gültige Aufenthaltstitel
für "nicht deutsche" Antragsteller  

Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung Ihre gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend)
Bei EU-Bürgern eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate

Konsulargebührenfür deutsche Staatsbürger
Bitte beachten Sie dass bei Beantragung zu den o. g. Visumgebühren eine zusätzliche Konsular-Servicegebühr in Höhe von 65,45 € (für deutsche Staatsbürger) je Visumantrag anfällt vom Chinese Visa Application Service Center. Gebühren für andere Staatsbürger können bei uns telefonisch erfragt werden bzw. sind auf der Homepage des Servicecenters unter http://www.visaforchina.org ersichtlich. Die Bearbeitungsdauer in der Botschaft beträgt ca. 1 Woche. Eine Expressbearbeitung ist derzeitig noch nicht möglich.
3 Monate Gültigkeit für einmalige Einreise pro Person60 €
3 Monate Gültigkeit für zweimalige Einreise pro Person60 €
6 Monate Gültigkeit für mehrmalige Einreise pro Person60 €
1 Jahr Gültigkeit für mehrmalige Einreise pro Person60 €

Besuchervisum

Für Beschaffung des Visums werden folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Besuchervisum (S-Visa Besuch von Verwandten, die in China arbeiten oder studieren oder für andere private Angelegenheiten)

S1-Visakategorie für Verwandte ausländischer Bürger, die in China arbeiten oder studieren und die zu einem Langzeit-Besuch nach China reisen möchten oder für andere private Angelegenheiten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist mehr als 180 Tage. “Verwandte” bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne oder Töchter unter 18 Jahre und Schwiegereltern.

S2-Visumkategorie für Familienangehörige ausländischer Bürger, die in China arbeiten oder studieren und die zu einem Besuch nach China reisen möchten oder für andere private Angelegenheiten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China ist weniger als 180 Tage. "Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder –töchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.

Das Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden.
Eine Expressbearbeitung ist derzeitig nicht möglich.
1
 
Visumsantrag1x Visumantrag vollständig ausfüllen am PC oder handschriftlich in Druckbuchstaben.
Unvollständige Anträge werden von der Botschaft abgelehnt!
  • Punkt 1.8 unbedingt Stadt/Ort, Bundesland, Land angeben
     
  • Punkt 1.15 Selbständige müssen zusätzlich bei Sonstiges Ihre genaue Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung hinzufügen und Rentner Ihre letzte Tätigkeit.
     
  • Punkt 1.23 Antragsteller mit dem Status „ledig“ oder „geschieden“ müssen bei dem Punkt „engste Familienangehörige“ beide Elternteile eintragen.
    Für Antragsteller mit dem Status „verheiratet“ ist die Angabe des Ehepartners ausreichend.
     
  • Punkt 2.8 Name der einladenden Person/Firma (laut Einladung), Firma, Adresse und Telefonnummer
     
  • Punkt 2.10 bereiste Länder in den letzten 12 Monaten
    laut Einreisestempel im Pass (außer China, Macau, Hongkong, und Taiwan).
    Die Angabe von China, Hong Kong, Macao oder Taiwan unter Punkt 2. führen zur Ablehnung des Antrags)

Die Botschaft China fordert ab den 10.04.2017 von allen Antragstellern zwischen 16 bis 60 Jahren (Rentner), dessen Pass nach dem 01.01.2015 ausgestellt ist, die Vorlage Ihres alten Passes bei der Visumbeantragung.
Falls Sie nicht mehr im Besitz dieses Passes sind, dann dementsprechend eine schriftliche Erklärung (hier Formular zur Verwendung) zum Verbleib des alten Passes und eine Auflistung aller Auslandsaufenthalte (mit Ausnahme Aufenthalte in der EU) im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum Datum der Ausstellung ihres neuen Passes.

2Auftrag an unsunser Auftragsformular (Download)
3Reisepass 
  • Gültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
  • aktueller Wohnort muss im Reisepass eingetragen sein
  • der Pass muss mindestens 2 freie gegenüberliegende Seiten enthalten
 
4GeburtsurkundeEine Kopie der Geburtsurkunde für minderjährige (unter 18) Antragsteller
5biometrisches PassbildBitte fügen Sie dem Visumantrag ein biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate im Format 3,5x4,5 cm mit weißem Hintergrund und ohne Rand bei.
(bitte kein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Bild).
Das Passbild bitte auf den Visumantrag kleben
(keinen flüssigen Klebstoff verwenden)
6gültige Aufenthaltstitel
für "nicht deutsche" Antragsteller  

Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung Ihre gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend) 
Bei EU-Bürgern eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate.

7Bestätigungüber bezahlten Hin- und Rückflug einschließlich einer Hotelbestätigung.
8Einladung von Privat

Einladung von der besuchender Privatperson

 

Die Einladung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der einladenden Person

  • Den Namen und das Geburtsdatum vom Antragsteller

  • Die Passnummer und die Gültigkeit des Passes vom Antragsteller

  • genaue Angaben des Reisezwecks

  • Beziehung des Einladenden zum Eingeladenen

  • Datum des Aufenthaltes

  • Adresse der Unterkunft während ihres Aufenthaltes (vollständig)

  • Besuchsorte

  • Unterschrift (+Namen in Druckbuchstaben) und Datum der Ausstellung

Für 2malige Einreise ist eine detaillierte Erklärung notwendig
 

9zusätzliche Nachweise

Besuch von Verwandten- oder Freunden bei nicht-chinesischen Bürgern

Antragsteller, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem nicht-chinesischen Bürger, müssen zur Beantragung folgende Nachweise erbringen bei einen Aufenthalt unter 180 Tagen:

  • eine Kopie des Reisepasses zuzüglich der Kopie des Visums bzw. Aufenthaltsgenehmigung, mit dem sich dieser in der VR China aufhält

  • eine Kopie der Heirats- oder Geburtsurkunde, zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (darunter fallen Ehepartner sowie die Verwandten des Antragstellers 1. und 2. Grades)
     

Verwandtenbesuch bei chinesischen Bürgern

Antragsteller, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem chinesischen Bürger stehen, müssen zur Beantragung folgende Nachweise erbringen bei einen Aufenthalt unter 180 Tagen:

  • eine Kopie des chinesischen Reisepasses oder Personalausweises (beidseitig)

  • eine Kopie von der Personenstandsurkunde zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses

 
Konsulargebühren für deutsche Staatsbürger
Bitte beachten Sie dass bei Beantragung zu den o. g. Visumgebühren eine zusätzliche Konsular-Servicegebühr in Höhe von 65,45 (für deutsche Staatsbürger) je Visumantrag anfällt vom Chinese Visa Application Service Center. Gebühren für andere Staatsbürger können bei uns telefonisch erfragt werden bzw. sind auf der Homepage des Servicecenters unter http://www.visaforchina.org ersichtlich. Die Bearbeitungsdauer in der Botschaft beträgt ca. 1 Woche. Eine Expressbearbeitung ist derzeitig noch nicht möglich.
3 Monate Gültigkeit für einmalige Einreise pro Person60 €
3 Monate Gültigkeit für zweimalige Einreise pro Person60 €

Touristenvisum

Für Beschaffung des Visums werden folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Touristenvisum(L-Visakategorie)

Das Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden.
Eine Expressbearbeitung ist derzeitig nicht möglich.
1
 
Visumsantrag1x Visumantrag vollständig ausfüllen am PC oder handschriftlich in Druckbuchstaben.
Unvollständige Anträge werden von der Botschaft abgelehnt!
  • Punkt 1.8 unbedingt Stadt/Ort, Bundesland, Land angeben
     
  • Punkt 1.15 Selbständige müssen zusätzlich bei Sonstiges Ihre genaue Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung hinzufügen und Rentner Ihre letzte Tätigkeit.
     
  • Punkt 1.23 Antragsteller mit dem Status „ledig“ oder „geschieden“ müssen bei dem Punkt „engste Familienangehörige“ beide Elternteile eintragen.
    Für Antragsteller mit dem Status „verheiratet“ ist die Angabe des Ehepartners ausreichend.
     
  • Punkt 2.8 Name der einladenden Person/Firma (laut Einladung), Firma, Adresse und Telefonnummer
     
  • Punkt 2.10 bereiste Länder in den letzten 12 Monaten
    laut Einreisestempel im Pass (außer China, Macau, Hongkong, und Taiwan).
    Die Angabe von China, Hong Kong, Macao oder Taiwan unter Punkt 2. führen zur Ablehnung des Antrags)

Die Botschaft China fordert ab den 10.04.2017 von allen Antragstellern zwischen 16 bis 60 Jahren (Rentner), dessen Pass nach dem 01.01.2015 ausgestellt ist, die Vorlage Ihres alten Passes bei der Visumbeantragung.
Falls Sie nicht mehr im Besitz dieses Passes sind, dann dementsprechend eine schriftliche Erklärung (hier Formular zur Verwendung) zum Verbleib des alten Passes und eine Auflistung aller Auslandsaufenthalte (mit Ausnahme Aufenthalte in der EU) im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum Datum der Ausstellung ihres neuen Passes.

2Auftrag an unsunser Auftragsformular (Download)
3Reisepass 
  • Gültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
  • aktueller Wohnort muss im Reisepass eingetragen sein
  • der Pass muss mindestens 2 freie gegenüberliegende Seiten enthalten
 
4GeburtsurkundeEine Kopie der Geburtsurkunde für minderjährige (unter 18) Antragsteller
5biometrisches PassbildBitte fügen Sie dem Visumantrag ein biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate im Format 3,5x4,5 cm mit weißem Hintergrund und ohne Rand bei.
(bitte kein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Bild).
Das Passbild bitte auf den Visumantrag kleben
(keinen flüssigen Klebstoff verwenden)
6gültige Aufenthaltstitel
für "nicht deutsche" Antragsteller  

Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung Ihre gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend) 
Bei EU-Bürgern eine aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate.

7Hotel- und Flugbestätigungüber bezahlten Hin- und Rückflug einschließlich einer Hotelbestätigung namentlich auf den Reisenden ausgestellt,
Konsulargebühren für deutsche Staatsbürger
Bitte beachten Sie dass bei Beantragung zu den o. g. Visumgebühren eine zusätzliche Konsular-Servicegebühr in Höhe von 65,45 (für deutsche Staatsbürger) je Visumantrag anfällt vom Chinese Visa Application Service Center. Gebühren für andere Staatsbürger können bei uns telefonisch erfragt werden bzw. sind auf der Homepage des Servicecenters unter http://www.visaforchina.org ersichtlich. Die Bearbeitungsdauer in der Botschaft beträgt ca. 1 Woche. Eine Expressbearbeitung ist derzeitig noch nicht möglich.
3 Monate Gültigkeit für einmalige Einreise pro Person60 €
3 Monate Gültigkeit für zweimalige Einreise pro Person60 €

Arbeitsvisum

Für Beschaffung des Visums werden folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Arbeitsvisum(Z-Visakategorie für Arbeitaufnahme mit Arbeitsverhältnis eines in China ansässigen Unternehmens)
1
 
Visumsantrag1x Visumantrag vollständig ausfüllen am PC oder handschriftlich in Druckbuchstaben.
Unvollständige Anträge werden von der Botschaft abgelehnt!
  • Punkt 1.8 unbedingt Stadt/Ort, Bundesland, Land angeben
     
  • Punkt 1.15 Selbständige müssen zusätzlich bei Sonstiges Ihre genaue Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung hinzufügen und Rentner Ihre letzte Tätigkeit.
     
  • Punkt 1.23 Antragsteller mit dem Status „ledig“ oder „geschieden“ müssen bei dem Punkt „engste Familienangehörige“ beide Elternteile eintragen. Für Antragsteller mit dem Status „verheiratet“ ist die Angabe des Ehepartners ausreichend.
     
  • Punkt 2.8 Name der einladenden Person/Firma (laut Einladung), Firma, Adresse und Telefonnummer
     
  • Punkt 2.10 bereiste Länder in den letzten 12 Monaten
    laut Einreisestempel im Pass (außer China, Macau, Hongkong, und Taiwan).
    Die Angabe von China, Hong Kong, Macao oder Taiwan unter Punkt 2. führen zur Ablehnung des Antrags)

Die Botschaft China fordert ab den 10.04.2017 von allen Antragstellern zwischen 16 bis 60 Jahren (Rentner), dessen Pass nach dem 01.01.2015 ausgestellt ist, die Vorlage Ihres alten Passes bei der Visumbeantragung.
Falls Sie nicht mehr im Besitz dieses Passes sind, dann dementsprechend eine schriftliche Erklärung (hier Formular zur Verwendung) zum Verbleib des alten Passes und eine Auflistung aller Auslandsaufenthalte (mit Ausnahme Aufenthalte in der EU) im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum Datum der Ausstellung ihres neuen Passes.

2Auftrag an unsunser Auftragsformular (Download)
3Reisepass 
  • Gültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
  • aktueller Wohnort muss im Reisepass eingetragen sein
  • der Pass muss mindestens 2 freie gegenüberliegende Seiten enthalten
 
4biometrisches PassbildBitte fügen Sie dem Visumantrag ein biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate im Format 3,5x4,5 cm mit weißem Hintergrund und ohne Rand bei.
(bitte kein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Bild).
Das Passbild bitte auf den Visumantrag kleben
(keinen flüssigen Klebstoff verwenden)
5EinladungEinladung von den jeweiligen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen.
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Arbeitserlaubnis

 

Arbeitserlaubnis im Original  vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten

7gültige Aufenthaltstitel
für "nicht deutsche" Antragsteller
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung Ihre gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend).
Konsulargebühren für deutsche Staatsbürger
Bitte beachten Sie dass bei Beantragung zu den o. g. Visumgebühren eine zusätzliche Konsular-Servicegebühr in Höhe von 65,45 (für deutsche Staatsbürger) je Visumantrag anfällt vom Chinese Visa Application Service Center. Gebühren für andere Staatsbürger können bei uns telefonisch erfragt werden bzw. sind auf der Homepage des Servicecenters unter http://www.visaforchina.org ersichtlich. Die Bearbeitungsdauer in der Botschaft beträgt ca. 1 Woche. Eine Expressbearbeitung ist derzeitig noch nicht möglich.
3 Monate Gültigkeit für einmalige Einreise pro Person60 €
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