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Kasachstan - Einreisestimmungen und Konsulargebühren

Befreiung von der Visumpflicht Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan; über das internationale Finanzzentrum "Astana"; hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben. In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.

Die Bearbeitungszeit der Botschaft beträgt 1-2 Wochen (ohne Feiertage).

Geschäftsvisum

Für Beschaffung des Visums folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Geschäftsvisum
1Visumsantrag Um Ihre Unterlagen schneller zu bearbeiten, bitten wir Sie, die ausgefüllten Anträge im Computer ausdrucken.
2Auftrag an uns 
3ReisepassGültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
4Passbilder1 farbiges, aktuelles Passbild in Fotoqualität (kein Scan o.ä.)
5Einladung
für
eine 1-malige Einreise bis 30 Tage nicht erforderlich
Förmliche Einladung des kasachischen Geschäftspartner. Ihr Geschäftspartner in Kasachstan beantragt beim Außenministerium von Kasachstan eine Einladung. Die Kopie der Einladung mit Referenznummer schicken Sie bitte an uns.
6FirmenschreibenFirmenschreiben des deutschen Unternehmens / Organisation, gerichtet an die Botschaft

Botschaft der Republik Kasachstan,
Nordendstraße 14-17,
13156 Berlin

mit dem Hinweis auf Name des Reisenden, Zweck und Dauer der Reise sowie Aufenthaltsort im Zielland, Kostenübernahmeerklärung.
7gültige Aufenthaltstitel
für "nicht deutsche" Antragsteller
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung Ihre gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend).
KonsulargebührenBearbeitungszeit im Konsulat 1-2 Wochen
1-malige Einreise
Gültigkeit bis 3 Monate
50 €
2-malige Einreise
Gültigkeit bis 3 Monate
70 €
3-malige Einreise
Gültigkeit bis 3 Monate
90 €
mehrfache Einreise
bis zu einem Jahr gültig
170 €

Touristenvisum

Für Beschaffung des Visums folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Touristenvisum
1Visumsantrag Um Ihre Unterlagen schneller zu bearbeiten, bitten wir Sie, die ausgefüllten Anträge im Computer ausdrucken.
2Auftrag an uns 
3ReisepassGültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
4Passbilder1
5Einladung
für
eine 1-malige Einreise bis 30 Tage nicht erforderlich
Reisebestätigung eines Veranstalters aus Kasachstan mit der Kategorie A.
6gültige Aufenthaltstitel
für "nicht deutsche" Antragsteller
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung ihren gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend).
7SonstigesAn die Botschaft gerichtetes Schreiben in dem folgende Informationen enthalten sein müssen:
Reisedatum, Reiseziel und Zweck der Reise.
8Hotelbestätigung1
KonsulargebührenBearbeitungszeit im Konsulat 1 Woche
1-malige Einreise
Gültigkeit bis 1 Monat
35 €
2-malige Einreise
Gültigkeit bis 2 Monate
50 €

Besuchervisum

Für Beschaffung des Visums folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Besuchervisum
1Visumsantrag Um Ihre Unterlagen schneller zu bearbeiten, bitten wir Sie, die ausgefüllten Anträge im Computer ausdrucken.
2Auftrag an uns 
3ReisepassGültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
4Passbilder1
5Einladung
für 1-malige Einreise bis 30 Tage nicht erforderlich
Durch kasachische Milizbehörde (OWIR) ausgestellte Einladung im Original.
6Begleitschreibenadressiert an:
Botschaft der Republik Kasachstan
Konsularabteilung
Nordendstr. 14/17
13156 Berlin

Das Schreiben
* Muss den Reisezweck bezeichnen
* Muss den Namen der zu besuchenden Person nennen
* Muss die Besuchsadresse angeben
* Muss die geplante Aufenthaltsdauer benennen
7gültige Aufenthaltstitel
für "nicht deutsche" Antragsteller
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Beantragung Ihre gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (gut lesbare Kopie ist ausreichend).
KonsulargebührenBearbeitungszeit im Konsulat 1 Woche
1-malige Einreise
Gültigkeit bis 1 Monat
50 €

Transitvisum

Für Beschaffung des Visums folgende Unterlagen benötigt:

Art des Visums - Transitvisum
1Visumsantrag Um Ihre Unterlagen schneller zu bearbeiten, bitten wir Sie, die ausgefüllten Anträge im Computer ausdrucken.
Bei der PKW-Einfahrt in das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan sollen die Daten über die Automarke und das Autokennzeichen angegeben werden.
2Auftrag an uns 
3ReisepassGültigkeit des Reisepasses - mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum
4Passbilder1
5SonstigesAn die Botschaft gerichtetes Schreiben in dem folgende Informationen enthalten sein müssen: Reisedatum, Reiseziel und Zweck der Reise.
Das Visum des Ziellandes muss bereits im Pass enthalten sein.
KonsulargebührenBearbeitungszeit im Konsulat 1 Woche
1-malige Transit
bis 5 Tage Aufenthalt
30 €
2-malige Transit
je 5 Tage Aufenthalt
60 €
Haben Sie noch Fragen?
Telefonische Beratung unter

+49 (0) 30 78001534